Fraktion Verband Region Stuttgart
   
 

FDP-Fraktion fragt Verband

Welche Folgen hat EU- Mahnverfahren, von dem der Regionlaplan direkt betroffen ist, für die Region?

Die EU-Kommission hat beschlossen, wegen einer Rechtsvorschrift, die eine Beschränkung der
Niederlassungsfreiheit für den Einzelhandel in Deutschland bewirken kann, ein offizielles
Auskunftsersuchen an Deutschland zu richten. Sie möchte prüfen, ob die fraglichen Maßnahmen mit der in Artikel 43 EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit vereinbar sind.


Die Kommission weist die deutschen Behörden darauf hin, dass die Planungsvorschriften für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die in den entsprechenden Gesetzen für Nordrhein-Westfalen und die Region Stuttgart enthalten sind, die Niederlassung von Einzelhandelsbetrieben mit einem bestimmten Warensortiment außerhalb zentraler Versorgungsbereiche einschränken und von einer Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen abhängig machen. Die Kommission sieht auch die Gefahr, dass das neue
Gesetz eine ordnungsgemäße Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 abgeschlossen
sein muss, behindern könnte.

 

Da die Kommission damit die Rechtsmäßigkeit des Regionalplans in Frage stellt, hat die FDP-Regionalfraktion eine Anfrage an der Verband gerichtet und um Information zu folgenden Punkten gebeten

a) War dem Verband Region Stuttgart über sein Brüsseler Büro das Mahnschreiben der EU bekannt?

b) Hat das Mahnverfahren aus Sicht des Verbandes Auswirkungen auf den kürzlich beschlossenen Regionalplan?

c) Welche rechtlichen und finanziellen Risiken bestehen für den Verband durch das Mahnverfahren? Können abgelehnte Projekte zu finanziellen Forderungen wegen Planungsschäden führen?

d) Wie bewertet der Verband die Feststellung der Kommission, dass die Regelungen „einen erheblichen behördlichen Missbrauch“ ermöglichten?

e) Wie bewertet der Verband die Feststellung, dass die Regelungen der ständigen Rechtsprechung des EuGH widersprächen?

Komplette Anfrage als pdf