|
Interkommunale
Gewerbegebiete
Antrag:
Das Programm zur Förderung interkommunaler Gewerbegebiete
ist auf eine Einzelfallförderung in begründeten
Ausnahmefällen umzustellen.
Die Regionalversammlung beauftragt die Verbandsver-waltung,
bis zum 31. März
2003 zu berichten, wie die Vorleistungen des Verbandes
über die bisher begünstigten Kommunen refinanziert
werden.
Begründung:
Die Zinszuschüsse für
Gewerbegebiete sind ein wesentlicher Faktor für die Steigerung
der Verbandsumlage
|
Diese Finanzierung ist dort nicht
gerechtfertigt, wo Mitnahmeeffekte ausgelöst werden.
Deswegen ist auf Einzelfallförderung umzustellen. Durch
die derzeitige Finanzierung wird eine Umverteilung kommunaler
Mittel herbeigeführt, die nicht vertretbar ist. Das Ziel
einen wirtschaftlichen Anstoß für die Entwicklung
solcher Gebiete zu geben kann auch durch Einzelfallförderung
erreicht werden, wenn über ein Refinanzierungsmodell
ein Rückfluss der eingesetzten Mittel gewährleistet
wird.
|