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Erneuerbare Energien – Ausweisung von Flächen für Sonnenkollektoren und Best-Practice-Guide
Antrag:
Der Verband Region Stuttgart wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Kosten ein Konzept mit den nachfolgenden Eckpunkten für die Unterstützung des Einsatzes von Sonnenkollektoren/Fotovoltaikanlagen in der Region Stuttgart verbunden ist und die Umsetzbarkeit als Projekt der Region zu beurteilen.
1. Für den gewerblichen Bereich in Form eines „Best Practice Guides - Leitfaden bewährter Praktiken“ für Firmen, in dem Beispiele und Vorgehensweisen von Firmen zusammengefasst sind, die bereits erfolgreich Fotovoltaik-Module einsetzen. Der Leitfaden soll Antragswege beschrieben und Wirtschaftlichkeitsberechnungen enthalten.
2. Für den privaten Bereich in Form eines „Best Practice Guides“ als Handreichung für die schnelle und problemlose Umsetzung eines solchen Projektes auf dem eigenen Dach inklusive eines Finanzierungsrechners und aktuellen Finanzierungsangebote regionaler Banken.
3. Für den kommunalen Bereich ebenfalls in Form eines Best-Practice-Guides, der Antragswege und Wirtschaftlichkeitsberechnungen enthält. Außerdem soll im Zuge dieses Projektes die für diese Form der Energiegewinnung vorhandene Fläche auf öffentlichen Gebäuden der Landkreise, Städte und Gemeinden in der Region Stuttgart erfasst werden.
Dabei ist insbesondere zu prüfen,
a) in welcher Form die bisherigen Mülldeponien in den Landkreisen ab 1. Juni 2005 für die Nutzung der Fotovoltaik in Frage kommen und inwieweit die ohnehin bereit gestellten Mittel für die Oberflächenabdichtung von Deponien für den Aufbau von Fotovoltaikanlagen genutzt werden können.
b) ob und welche Verkehrsbauten in der Region, beispielsweise Lärmschutzwälle entlang der Bundesstraßen und Flächen entlang der Autobahnen für die Energieerzeugung genutzt werden können.
4. Zu prüfen, welche Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum KISEM (eventuell weiteren Kompetenzzentren der Region wie KURS und KIND), den Landkreisen und den Kommunen möglich ist.
Begründung:
Bei aller Kritik an den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist doch fest zu stellen, dass sich sowohl für Firmen als auch für Privatleute und Kommunen rechnen kann, Fotovoltaikanlagen auf ihren Dachflächen aufzubauen. Die Stadt Weinstadt ging bei einem entsprechenden Beschluss jetzt von einer Jahresrendite von 1,1 Prozent aus. Andere Modelle liegen in vergleichbaren Größenordnungen so dass davon auszugehen ist, dass zwar die derzeit 54,5 Cent, die derzeit pro eingespeiste Kilowattstunde an die Stromproduzenten bezahlt werden, aus Sicht der Energieunternehmen nicht wirtschaftlich sind. Dass aber der Aufbau von Fotovoltaikanlagen sich für deren Besitzer rechnet.
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Entscheidend dafür sind die Finanzierungsmodelle, die für den Aufbau dieser Fotovoltaikanlagen gewählt werden. Dies gilt sowohl auf der kommunalen Ebene (Weinstadt gründet dafür zum Beispiel einen eigenen Betriebszweig der Stadtwerke) als auch auf der gewerblichen und privaten Ebene. Deswegen ist es erforderlich die Erfahrungen und Kompetenzen in diesem Punkt regionsweit zu bündeln und sowohl im Internet als auch in gedruckter Form "Best-Practice-Guides" vorzulegen, an dem Interessenten von dem bereits erarbeiteten Know-how teilhaben können. Um die Diskussion über die Möglichkeiten erneuerbarer Energien auf sachlicher Grundlage führen zu können, ist es außerdem notwendig zu wissen, welches Potenzial sich insbesondere bei öffentlichen Gebäuden erschließen lässt. Möglicherweise eine besondere Rolle könnte dabei den ehemaligen Mülldeponien in der Region zu kommen. Zum einen müssen diese Deponien ab dem 1. Juni rekultiviert werden, wobei insbesondere der Oberflächenabdichtung und der Ableitung von Regenwasser besondere Bedeutung zukommt. Zum anderen sind auf den Deponien aufgrund der energetischen Nutzung von Deponiegas bereits viele Einrichtungen vorhanden, die für die fotovoltaische Energieerzeugung genutzt werden könnten. So verfügt beispielsweise die Deponie Winnenden "Eichholz" im Rems-Murr-Kreis sowohl über Einrichtungen zur Stromweiterleitung als auch über Fernwärmeleitungen. Damit fallen für diese Leitungen keine Kosten an, was die Wirtschaftlichkeit noch weiter verbessern dürfte. Denkbar wäre aus Sicht der FDP-Regionalfraktion beispielsweise auch der Einsatz von Mitteln aus den Nachsorgerücklagen für die Deponien für den Aufbau von Fotovoltaikanlagen, wenn die Module im Sinne der Oberflächenabdichtung genutzt werden können. Dazu wären entsprechende Konzepte zu erarbeiten, die dann von allen Landkreisen in der Region genutzt werden könnten. Die Region verfügt mit dem Kompetenzzentrum KISEM über das notwendige Fachwissen, um solche Projekte fundiert und modellhaft anzugehen.
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