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FDP-Regionalfraktion
und Stuttgarter FDP-Gemeinderatsfraktion einig
Kindergartengesetz soll geändert werden, um Umlandkommunen zu Zahlungen an Stuttgart zu verpflichten
Rund 600 Eltern aus dem Umland werden es am eigenen Geldbeutel zu spüren bekommen, dass ihre Bürgermeister sich mit Stuttgart nicht über Zuschüsse zu Kindergartenplätze einigen konnten: Die Plätze in Stuttgart werden für Auswärtige teurer. Die FDP-Regionalfraktion und die Stuttgarter FDP-Gemeinderatsfraktion sehen nach einem Gespräch zu diesem Thema jetzt den Gesetzgeber gefordert: „Wenn in der Region keine freiwillige Regelung zustande kommt“, so der Regionalfraktionsvorsitzende Jürgen Hofer, „müssen wir das Kindergartengesetz eben ändern.“
Für Verständnis für die Stuttgarter Position warb beim Fraktionsgespräch Rose von Stein von der FDP-Gemeinderatsfraktion: „Stuttgart ist eine kinderfreundliche Stadt, aber wenn keine Unterstützung von den Umlandgemeinden kommt, bleibt uns keine andere Wahl.“ Stuttgart wird deswegen damit aufhören, Kindergartenplätze zu bezuschussen, die von Eltern genutzt werden, die zwar in Stuttgart arbeiten, aber außerhalb wohnen.
Auf freiwilliger Basis sind die Kommunen rund um Stuttgart nach ihrer Einschätzung nicht mehr zu einer Kompromisslösung zu bekommen. Ähnlich sieht es der Stuttgarter Regionalrat Ronald Geiger, der über die Erfahrungen von Regionaldirektor Dr. Bernd Steinacher berichtete: „Der ist bei den Bürgermeistern so abgeblitzt, dass er jetzt keine Lust mehr hat, sich weiter darum zu kümmern.“
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Von der Gesetzeslage her, sind eigentlich die Landkreise zuständig. Die haben die Kindergartenversorgung aber auf die Kommunen übertragen, so der FDP-Regionalfraktionsvorsitzende Jürgen Hofer. Die Lösung sehen sowohl die FDP-Regionalfraktion als auch die FDP-Gemeinderatsfraktion in einer entsprechenden Änderung des Kindergartengesetzes. Das Problem, so Jürgen Hofer, gab es nämlich schon mal, „damals hat es die Waldorfkindergärten betroffen, die von den Bürgermeistern kein Geld bekamen. Jetzt ist das keines mehr, weil es gesetzlich geregelt wurde“.
Wenn es bei den allgemeinen Kindergärten keine freiwillige Lösung in der Region gebe, dann „müssen wir das eben in der neuen Legislaturperiode in das Kindergartengesetz reinschreiben und das von Gesetzes wegen regeln.“ Ministerpräsident Oettinger habe in diesem Punkt schon Zustimmung signalisiert. Für Eltern dürften sich aus der Tatsache, dass „Wohn- und Arbeitsort auseinander liegen, keine finanziellen Nachteile ergeben“.
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