Planung für den Menschen
Recht auf Grundversorgung für alle
Während der Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart mehrheitlich Bedenken gegen die Abweichung vom Integrationsgebot im Falle der geplanten Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes in Löchgau (Kreis Ludwigsburg) formuliert hat (PA 44/2010, 20.1.2010 und 167/2011, 1.6.2011), hat das Regierungspräsidium einen nicht integrierten Standort genehmigt.
Für die FDP ein Anlaß, das Recht auf Grundversorgung in Form eines Antrags förmlich festschreiben zu lassen.
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Deswegen hat die FDP-Regionalfraktion den folgenden Antrag gestellt:
Die Regionalversammlung möge beschließen:
Auch Bürgerinnen und Bürger in Gemeinden, die im Regionalplan auf Eigenentwicklung beschränkt werden, haben ein „Recht auf Grundversorgung“ mit Waren des täglichen Bedarfs. Sollten dafür innerorts keine Flächen zur Verfügung stehen, rechtfertigt dies eine Zielabweichung vom Integrationsgebot.
Kompletter Antrag als pdf
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